Cannabis-Legalisierung: Welche Regeln gelten in Teublitz?
Seit dem 1. April 2024 dürfen Personen ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. Dennoch gilt es, einen kontrollierten Umgang mit Cannabis zu bewahren und den Jugendschutz zu beachten. Welche Regelungen zusätzlich für Teublitz gelten, lesen Sie hier.
Welche Einschränkungen gibt es grundsätzlich beim Cannabis-Konsum in Deutschland?
- Der Konsum von Cannabis in Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren ist untersagt.
- Öffentlicher Konsum ist in einem Umkreis von 200 Metern um folgende Einrichtungen untersagt:
- Schulen
- Kinderspielplätze
- Kinder- und Jugendeinrichtungen
- öffentlich zugängliche Sportstätten
- Eingangsbereiche und Innenräume von Anbauvereinigungen
- In Fußgängerzonen gilt zwischen 7 Uhr und 20 Uhr ein Konsumverbot.
Was habe ich bayernweit beim Cannabiskonsum zu beachten?
Das bayerische Rauchverbot gilt auch für das Rauchen von Joints. Das Rauchverbot gilt seit dem 1. August 2010 und erstreckt sich entsprechend auch auf öffentliche Gebäude der Stadt Teublitz.
Dazu zählen:
- das Rathaus
- die Schule und Sporthalle
- das Mehrgenerationenhaus
- die Bücherei
- der Bauhof, Wasserwerk und Klärwerk
- der neue Interkommunale Recyclinghof
- die Leichenhäuser in Teublitz und Katzdorf
- Vereinsheime und Gerätehäuser auf städtischem Grund
- Feuerwehrhäuser und Wachstationen der Wasserwacht
- der Dorfstadl Premberg und das Schulhaus Münchshofen
Welche Regelungen wurden ergänzend in Teublitz geschaffen?
In Teublitz wurde entsprechend den langjährigen Einschränkungen für den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit der Konsum von Cannabis angepasst. Demnach ist der Konsum untersagt:
- in Grünanlagen (z.B. Stadtpark)
- auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen (z.B. Marktplatz)
- in den Badestellen „Höllohe“ Teublitz und Saltendorf
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regelungen zu beachten und verantwortungsvoll mit dem Thema Cannabiskonsum umzugehen.