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Briefwahl: Informationen zur Beantragung von Wahlunterlagen

  • Die Stadtverwaltung informiert
Am 23. Februar 2025 findet in Deutschland die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. (Grafik: Thomas Stegerer)

Am 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Bundestagswahlen statt. Aus diesem Grund werden die amtlichen Walbenachrichtigungsbriefe an alle Wahlberechtigten spätestens bis zum 1. Februar 2025 zugestellt. Briefwahlunterlagen können dann voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 ausgegeben bzw. verschickt werden, da ein Druck der Stimmzettel erst Ende Januar erfolgen kann.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab Zugang der Wahlbenachrichtigung möglich. Dazu steht auch ein Online-Antrag im Bürgerservice-Portal zur Verfügung. Eine Online-Beantragung ist bis zum 17.02.2024, 24:00 Uhr möglich.

Ohne Internetzugang können die Wahlunterlagen auch per schriftlichem Antrag, der dem Wahlbenachrichtigungsbrief beiliegt, beantragt bzw. abgeholt werden. Bei einer persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen kann es aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands während der Öffnungszeiten im Rathaus zu längeren Wartezeiten kommen, dies bitten wir zu beachten.

Ergänzend zu den regulären Öffnungszeiten ist das Rathaus im Vorfeld der Wahl zusätzlich und ausschließlich zur Beantragung von Wahlunterlagen am 05.02., 12.02. und 19.02. mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.

Wichtige Information zur Abgabe der ausgefüllten Wahlbriefe nach Briefwahl:
Bitte beachten Sie, dass laut einer Empfehlung der Deutschen Post der Briefkasten gegenüber des Marktplatzes, zuletzt am 19.02.2025 zur Abgabe der Wahlunterlagen genutzt werden kann um eine fristgerechte Zustellung ans Wahlamt zu gewährleisten. Wir empfehlen deshalb, den Wahlbrief direkt in den Rathaus-Briefkasten am neuen Eingang einzuwerfen, damit dieser auch am Wahltag eingetroffen ist und nicht verspätet erhalten wird!

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