Die Bundestagswahl und Covid-19

Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Auch bei der Durchführung dieser Wahl unter Pandemiebedingungen gilt es, die beteiligten Personen vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen.
Die ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Bundestagswahl ist auch bei Einhalten von Infektionsschutzmaßnahmen uneingeschränkt zu gewährleisten. Damit dies und zugleich die Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen berücksichtigt und umgesetzt werden kann, wurde ein „Hygienekonzept zur Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl unter Covid-19-Pandemiebedingungen“ erarbeitet.
Die darin enthaltenen, nennenswertesten Maßnahmen lauten wie folgt:
- Es werden Desinfektionsmittel für die Hand- und Flächendesinfektion bereitgestellt.
- An alle Wählenden werden unbenutzte Schreibstifte ausgegeben, die nach dem Wahlvorgang behalten werden dürfen.
- In den Wahllokalen soll mindestens alle 20 Minuten gelüftet werden. In den Wahllokalen, die in der Dreifachsporthalle untergebracht sind, ist die Lüftungsanlage permanent in Betrieb.
- In den Wahllokalen gibt es Einbahnregelungen und, falls örtlich möglich, voneinander getrennte Ein- und Ausgänge. Laufrichtungen und Abstände im Wartebereich sind, sofern erforderlich, markiert.
- Personen, die sich im Wahllokal aufhalten, müssen dauerhaft eine Mund-Nase-Bedeckung (medizinische Maske) tragen.
- Die 3G-Regelung kommt im Falle von Wahllokalen auch beim Überschreiten eines Inzidenzwertes höher als 35 nicht zum Tragen.