Sprungziele

Die Planungen für das Gewerbegebiet an der A93 gehen weiter

  • Die Stadtverwaltung informiert
Der Teublitzer Stadtrat hat mit großer Mehrheit für die Weiterführung der Planungen gestimmt. Trotz des entstehenden Mehraufwands an Arbeit, Kosten und Zeit wird erwartet, dass sich das Vorhaben dennoch in Form neuer Gewerbe- und Industrieflächen auszahlen wird. (Grafik: Thomas Stegerer)

Der Teublitzer Stadtrat hat mit großer Mehrheit für die Weiterführung der Planungen gestimmt. Trotz des entstehenden Mehraufwands an Arbeit, Kosten und Zeit wird erwartet, dass sich das Vorhaben dennoch in Form neuer Gewerbe- und Industrieflächen auszahlen wird.

„Oberstes Ziel unseres Handelns ist das Wohl der Teublitzer Bürgerinnen und Bürger. Dazu zählt insbesondere, die vorhandene Infrastruktur wie Kindergärten, Straßen oder Schulen optimal zu erhalten“, so Bürgermeister Thomas Beer. Ein weiteres Anliegen sei die Schaffung von attraktiven, heimatnahen Arbeitsplätzen. Dazu, so Beer, ist der Standort an der A93 für Teublitz alternativlos.

Was war im Vorfeld passiert?

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) im Oktober 2021 wurde der per Satzungsbeschluss und Bekanntmachung rechtskräftige Bebauungsplan für das Gewerbegebiet an der A93 aufgehoben und die Planungen vorläufig gestoppt. Grund für die Aufhebung des Bebauungsplans war ein Abwägungsmangel unter dem der Bebauungsplan litt. Im Detail waren bestimmte Ausgleichsflächen zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtlich nicht hinreichend gesichert. Dieser Fehler wurde bereits durch einen notariell beurkundeten Vertrag beseitigt und wäre mit der Neufassung eines Satzungsbeschlusses durch den Stadtrat vollständig behoben.

Obendrein bemängelte der VGH in der Urteilsbegründung vom November 2021 weitere Punkte, über die jedoch nicht abschließend entschieden wurde. Zu diesen zählen die Bestandsaufnahme und Bewertung des Artenschutzes sowie die Unterlage zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP). Auch der Waldumbau, die Prüfung der hydrogeologischen Gegebenheiten und der Biotopschutz wurde bemängelt. Darüber hinaus entspräche der Bebauungsplan nicht den Zielen des Regionalplanes und die Emissionskontingente für den Schallschutz wurden als fehlerhaft festgestellt.

Was ist zu tun und was bedeutet das?

Mit einer Rechtsberatung, den beauftragten Fachplanern und der Verwaltung wurde an der Lösung dieser beanstandeten Punkte gearbeitet. Am Ende wurde ein finanzieller Mehraufwand von insgesamt rund 115.000 Euro festgestellt. Die Weiterverfolgung und Überarbeitung des Bebauungsplans wird sich über eine Verfahrensdauer von rund zwei Jahren erstrecken. In diesem Zeitraum sind diverse Gutachten zu überarbeiten bzw. neu zu beauftragen. In der Weiterverfolgung der Planungen sind ebenso Neuauslegungen des Bebauungsplanes und der weiteren Unterlagen nötig.

Die Ergebnisse nach Prüfung des VGH-Urteils wurden dem Teublitzer Gremium jüngst zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Stadtrat stimmte in seiner Sitzung am 7. April 2022 mit großer Mehrheit dafür, weiterhin an einer Ausweisung eines Gewerbegebiets an der A 93 festzuhalten. Dafür ist ein ergänzendes Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. In gleicher Sitzung stimmte der Teublitzer Rat für eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit gleichzeitiger Fortschreibung sowie Integration des Landschaftsplanes.

Mit einem neuen Abwägungs- und Satzungsbeschluss, nach Erledigung der zuvor geschilderten Maßnahmen, wäre voraussichtlich im Mai 2024 zu rechnen. Einen neuen, rechtskräftigen Bebauungsplan für ein „Industrie- und Gewerbegebiet an der Autobahnanschlussstelle Teublitz“ wird es somit in voraussichtlich zwei Jahren geben.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.