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Geflügelpest: Teublitzer Ortsteile fallen in Überwachungszone

  • Amtliche Bekanntmachung
Der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Landkreis Schwandorf wurde am 17. Januar 2023 amtlich festgestellt. (Grafik: Thomas Stegerer)

Mit Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf (Nr. 02 vom 18. Januar 2023) wurde eine Schutz- sowie Überwachungszone festgelegt. Letztere beinhaltet auch einen kleinen Teil des Stadtgebiets von Teublitz. Genauer handelt es sich um die Ortsteile Glashütte, Weiherdorf und Loisnitz.

Bedingt durch den Ausbruch der Geflügelpest im Ortsteil Hofing der Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.  im Landkreis Schwandorf wurden um den befallenen Nutzgeflügelbestand eine Schutz- sowie Überwachungszone festgelegt.

Betroffen sind dadurch auch die Teublitzer Ortsteile Glashütte, Weiherdorf und Loisnitz. Sie fallen laut der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwandorf in die Überwachungszone.

Welche Restriktionen damit einhergehen, sind der Allgemeinverfügung unter Nr. 4 zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung gilt solange, bis sie ausdrücklich wieder aufgehoben wird. Dazu wird zu gegebener Zeit eine eigene Pressemitteilung durch das Landratsamt Schwandorf ergehen.

Weiterführende Informationen dazu lesen Sie im Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf (Nr. 02 vom 18. Januar 2023).

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