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Informationen zur Beantragung von Wahlunterlagen und Einsicht ins Wählerverzeichnis

  • Die Stadtverwaltung informiert
Am 8. Oktober 2023 finden in Bayern die Wahlen zum 19. Bayerischen Landtag und die 17. Bezirkswahlen statt. (Grafik: Thomas Stegerer, Stadt Teublitz)

Am 8. Oktober 2023 finden in Bayern die Wahlen zum 19. Bayerischen Landtag und die 17. Bezirkswahlen statt. Aus diesem Grund werden die amtlichen Walbenachrichtigungsbriefe an alle Wahlberechtigten spätestens 17.09.2023 zugestellt.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab Zugang der Wahlbenachrichtigung dann uneingeschränkt möglich. Bei einer persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen kann es aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus zu längeren Wartezeiten kommen, dies bitten wir zu beachten. Sollten vor Zugang der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen dringend benötigt werden, kann sich mit dem Wahlbüro unter 09471/9922-15 in Verbindung gesetzt werden.

Nach Zugang der Wahlbenachrichtigung ist dann ab sofort auch eine Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen online im Bürgerservice-Portal möglich. Ohne Internetzugang können die Wahlunterlagen auch per schriftlichem Antrag, der dem Wahlbenachrichtigungsbrief beiliegt, beantragt bzw. bis Freitag, 6. Oktober um 15:00 Uhr abgeholt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Das Wählerverzeichnis für die Landtags- und die Bezirkswahl wird in der Zeit vom Montag, 18. bis Freitag, 22. September 2023 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmernummern E.09/E.10 für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Stimmberechtigte können in dieser Zeit die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Nähere Informationen sind aus der Bekanntmachung der Stadt zu entnehmen.

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