Infos zum Führerschein-Umtausch
Die nächste Frist zum Führerschein-Umtausch läuft am 19. Januar 2025 aus. Dieses Mal sind die Geburtsjahrgänge 1971 oder später betroffen. Sollten Sie nicht daran gedacht haben, dann sollten Sie nun zügig Ihren abgelaufenen Führerschein erneuern lassen, wenn Sie dieser Altersgruppe angehören.
Anfang 2019 hatte der Bundesrat den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Die neuen Führerschein-Dokumente sind dann 15 Jahre lang gültig - nicht mehr unbefristet.
Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies auch in der Führerscheinstelle im Landratsamt Schwandorf gestaffelt.
Dabei ist zu beachten: Ihren Führerschein müssen Sie nur dann umtauschen, wenn Sie noch im Besitz eines alten deutschen Führerscheins, ohne Ablaufdatum, sind.
Sämtliche Führerscheininhaberinnen und -inhaber können ihre Umtauschphase den nachfolgenden Tabellen entnehmen. Die Tabellen zeigen die aktuellen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestelltworden sind
(graue bzw. rosa Papier-Führerscheine):
Geburtsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind
(unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden):
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Hinweis: Es gilt nicht das Erteilungsdatum, sondern das Ausstellungsdatum!
Das Ausstellungsdatum ist auf dem jeweiligen Führerschein unter der Nummer 4a (auf der Vorderseite) zu finden.
Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?
Den Umtausch können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle im Landratsamt Schwandorf beantragen. In der Führerscheinstelle kann zu den regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung vorgesprochen werden.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag von 8 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag von 8 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Sie benötigen Ihren bisherigen Führerschein, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Lichtbild.
Sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landratsamt Schwandorf ausgestellt wurde, brauchen Sie zusätzlich eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ (= Auskunft aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister). Die Karteikartenabschrift erhalten Sie durch Anruf bei der ausstellenden Behörde Ihres bisherigen Führerscheins.
Zusätzlich können beispielsweise bei LKW-Klassen weitere Unterlagen zur Verlängerung erforderlich sein (ärztliches und augenärztliches Gutachten)
Was passiert mit dem bisherigen Führerschein und Fahrerlaubnisklassen?
Ihren bisherigen Führerschein bekommen Sie entwertet zurück. Bei der Umschreibung zum neuen Führerschein bleiben die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich erhalten.
Wie viel kostet der Umtausch?
Der Führerschein-Umtausch kostet derzeit 30,30 Euro.
Es sind noch Fragen offen?
Alle wichtigen Informationen zum Führerschein-Umtausch und der Führerscheinstelle gibt es auch unter www.landkreis-schwandorf.de/Bürgerservice/Kfz-Zulassung-Führerschein
Für Fragen ist die Führerscheinstelle im Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf unter der Telefonnummer 09431 471-552 oder prt E-Mail an fuehrerscheinstelle@lra-sad.de erreichbar.
Quelle: Landratsamt Schwandorf