Künftig Badestellen in Teublitz und Saltendorf
Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) war der Stadtrat gezwungen, Sicherheitskonzepte für die derzeitigen Naturbäder zu beschließen. Damit einhergehend kommt es zu Umbenennungen in „Badestellen“ und weiteren Konsequenzen.
Die Naturbäder in Teublitz und Saltendorf erfüllen den Charakter von Badestellen. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 18. Februar 2021 einstimmig beschlossen. Die beiden Badeseen sind künftig als Badestellen zu betrachten und Sicherheitskonzepte sind entsprechend umzusetzen.
BGH-Urteil verändert kostenlosen Badespaß
Sprungtürme, Badeinseln und Wasserrutschen – dies alles sind Schlagwörter, die für Spaß und kühles Nass im Sommer stehen. Das sieht wohl auch der BGH so und dennoch hat er mit seinem Urteil aus dem Jahr 2017 und den daraus resultierenden „technischen Regeln“ vieles verändert. Von diesem Zeitpunkt an war immer wieder davon zu lesen, dass sogenannte bädertypische Anlagen (z.B. Badestege oder Sprungtürme) zurückgebaut, gesperrt oder gar ganze Bäder geschlossen wurden.
Lange hat man versucht, für die Teublitzer*innen einen Ausweg zu finden. Im Vorfeld wurde jedoch schnell klar, will man die beiden Badeseen so belassen wie die Bevölkerung sie liebt, wäre das mit enormen Kosten für die Steuerzahler und auch die Badegäste verbunden. Denn an beiden Naturbädern, die ab sofort Badestellen heißen, befinden sich bauliche Anlagen, die eine „permanente“ Wasseraufsicht fordern. Die Stadt wäre also, bei einer Beibehaltung der Bäder wie man sie kennt, gezwungen, mindestens zwei „Bademeister*innen“ pro Badesee zu beschäftigen. Um die dabei anfallenden Kosten zu decken, wäre es zudem nötig gewesen, die Seen vollständig zu umzäunen, Zugangskontrollen einzuführen und Eintrittsgelder zu erheben.
Ausweg für die Badegäste in Teublitz und Saltendorf
Um die Teublitzer*innen künftig für ihren Badespaß nicht zur Kasse bitten zu müssen, wurden von dem Teublitzer Büro „BRAHE – Sicherheit in Beruf & Alltag“ für die Badestellen in Teublitz und Saltendorf Sicherheitskonzepte gefertigt. Ziel dieser Sicherheitskonzepte ist es, Unfälle zu vermeiden und solche bestenfalls komplett auszuschließen. Zudem sehen die Sicherheitskonzepte vor, die Naturbäder als Badestellen umzunutzen. Im Gegensatz zu Naturbädern ist bei Badestellen eine „permanente“ Badeaufsicht nicht erforderlich. Eine Umnutzung zu Badestellen erfordert es aber auch, dass Einrichtungen wie Sprunganlagen und Wasserrutschen zurückgebaut werden müssen oder nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Unberührt davon bleiben Umkleiden und Toilettenanlagen. Auch Kinderspielplätze, Beachvolleyballfelder oder auch der Skate-Park bleiben vollumfänglich bestehen.
Zunächst hat der Stadtrat die Umbenennung zu Badestellen, die Sperrung von baulichen Anlagen vor der Badesaison und eine Kostenermittlung bei etwaigen Rückbauten beschlossen. Trotz dieser Einschränkungen ist man sich im Gremium einig, dass auch künftig die Badestellen in Teublitz und Saltendorf, sofern es Corona wieder zulässt und der Sommer zurückkommt, mit den saftig grünen Liegewiesen zum Verweilen einladen. Auch bei ein bisschen weniger „Action“ ist eine kühle Erfrischung im Nass gewiss.
Weitere Informationen zu den Badestellen in Teublitz und Saltendorf finden Sie hier.