Sperrmüll-Sammlung: Hinweise zur Rücknahme verbliebener Gegenstände

Der Landkreis Schwandorf führte in Zusammenarbeit mit den Abfuhrunternehmen für seine Bürgerinnen und Bürger wieder eine kostenlose Sperrmüllsammlung durch. Im Monat April, bis in den Mai 2025 hinein, wurde bzw. wird in Teublitz gesammelt. Leider ist es nach der Sperrmüllsammlung üblich, dass Gegenstände die nicht unter die vorab bekanntgegebenen Sammelkriterien fallen, zurückbleiben. Dafür gibt es klare Regelungen, wie vorzugehen ist.
Hier finden Sie die Übersicht mit allen Sammelterminen nach Straßenzügen für das Stadtgebiet Teublitz.
Was mache ich mit den liegengebliebenen Gegenständen?
Gegenstände die nicht mitgenommen wurden, müssen vom Eigentümer zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden. Das gilt auch für Gegenstände die vor dem Gartenzaun bzw. der Grundstücksgrenze stehen, die vermeintlich von einem anderen Eigentümer stammen.
Grundsätzlich gilt: Bei den Gegenständen, die nach der erfolgten Sperrmüllsammlung noch auf öffentlichem Grund liegen geblieben sind, handelt es sich um eine illegale Müllablagerung. Das heißt, dass Abfälle außerhalb dafür vorgesehener oder zugelassener Einrichtungen entsorgt wurden und grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit gelten. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit Bußgeld geahndet. Die Höhe der Strafe variiert je nach Art und Menge des illegal entsorgten Abfalls sowie den spezifischen Umständen des Verstoßes.
Wie kann ich die liegengebliebenen Gegenstände entsorgen?
Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs werden im Stadtgebiet Teublitz keinerlei liegengebliebene Gegenstände einsammeln. Entsprechend ist der Eigentümer zur Handlung verpflichtet. Zur Entsorgung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Anlieferung beim Interkommunalen Recyclinghof
Am Eisenwerk 10 in 93158 Teublitz, zu den üblichen Öffnungszeiten
Sie können gebührenfrei Sperrmüll zu den Öffnungszeiten an den Recyclinghöfen anliefern. Wegen der Gebührengerechtigkeit können pro Anlieferungstag nur Kleinmengen bis 0,5 Kubikmeter angeliefert werden. Größere Mengen an Sperrmüll, zum Beispiel bei Haushaltsauflösungen, sind auf eigene Kosten zu entsorgen. Elektrogeräte, größer als 50x50x50cm wie bspw. Kühlschränke, können direkt bei den untenstehenden Entsorgungsunternehmen abgegeben werden. - Problemabfälle wie Batterien, Leuchtstoffröhren, Lacke etc. können in einer gesonderten Problemmüllsammlung abgegeben werden. Diese findet zweimal im Jahr statt. Die nächsten Sammlungen von Problemmüll beginnen am 25. April 2025 in Teublitz.
- Kontaktieren Sie ein Entsorgungsunternehmen!
Dazu gibt es in der näheren Umgebung die Firmen Hofmann (Burglengenfeld, 09471 7777), Lober (Neunburg vorm Wald, 09672 92010) und VEOLIA (Nabburg, 09433 24430)
Was wird bei der Sperrmüllsammlung grundsätzlich NICHT abgeholt?
Nicht zum Sperrmüll gehören mit Restmüll gefüllte Säcke und Kartonagen, Baustellenabfälle, Agrarfolien, Altreifen und Bauschutt. Dringend beachtet werden musste auch, dass Holz aus dem Außenbereich, wie zum Beispiel Gartenzäune oder aus dem Abbruch von Scheunen, Hütten usw. nicht unter den Begriff „sperrigen Hausmülls“ fällt und deshalb von der Sammlung ebenfalls ausgenommen war.