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Stellungnahme des Ersten Bürgermeisters Thomas Beer

  • Die Stadtverwaltung informiert
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbegebiet an der Autobahnanschlussstelle Teublitz"

Bezüglich dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum geplanten Gewerbe- und Industriegebiet an der A 93.

"Zunächst einmal hätten wir uns natürlich gefreut, wenn die Rechtskraft unseres Bebauungsplanes durch das Gericht bestätigt worden wäre. Obwohl wir dieses doch außergewöhnlich umfangreiche und über Jahre andauernde Bauleitplanverfahren sehr akribisch durchgeführt haben, trifft uns das Urteil nicht ganz unvorbereitet. Bei einem so komplexen Verfahren mit derartig hohen Anforderungen ist es nicht unüblich, dass bei Prüfung durch den VGH Fehler festgestellt werden und deswegen der Bebauungsplan aufgehoben wird.

Das Gericht hat unseres Erachtens im Laufe der mündlichen Verhandlung nicht erkennen lassen, dass es das Vorhaben in der Gänze an diesem Standort für nicht realisierbar sieht. Zum aktuellen Zeitpunkt halten wir weiterhin an dem Vorhaben fest, an dieser Stelle an der Autobahn ein Gewerbegebiet auszuweisen.

Jetzt gilt es, die Begründung des Urteils und damit die Arbeitsaufträge der Richter abzuwarten. Anschließend wird der Teublitzer Stadtrat über das weitere Vorgehen entscheiden."

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