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Umfahrungsstraße Städtedreieck: Ergebnis des Raumordnungsverfahrens liegt vor

  • Gemeinsam im Städtedreieck
Ausschnitt aus dem Ergebnis des ROV, Variantenübersicht (Quelle: Regierung der Oberpfalz)

Das von der Regierung der Oberpfalz durchgeführte Raumordnungsverfahren (ROV) ist abgeschlossen. Demnach liegt nun das Ergebnis zu den Trassenvarianten der geplanten Umfahrungsstraße im Städtedreieck Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof und Teublitz vor.

Begonnen wurde mit dem Raumordnungsverfahren, das durch die Regierung der Oberpfalz durchgeführt wurde, bereits im Jahr 2021. Die dazu benötigten Unterlagen wurden im August 2021 an den damaligen Regierungspräsidenten Axel Bartelt übergeben. Ziel des Raumordnungsverfahrens war es, die Umsetzbarkeit der geplanten Varianten für eine Umfahrungsstraße Städtedreieck, unter Abwägung der betroffenen unterschiedlichen Belange, wie beispielsweise Naturschutz, Bergbaurecht oder Verkehrsbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner, festzustellen. Am Ende blieb nur eine der vier Varianten als raumverträglich und mit Aussicht auf Erfolg in der Planfeststellung übrig. Dabei handelt es sich um die Trasse B.

„Es herrscht zunächst Erleichterung, dass nun ein Ergebnis vorliegt“, so die Bürgermeister Thomas Beer aus Teublitz, Rudolf Seidl aus Maxhütte-Haidhof und Thomas Gesche aus Burglengenfeld unisono. „Damit haben wir zum aktuellen Zeitpunkt eine Tendenz, in welche Richtung sich die Planungen künftig entwickeln können.“ Tiefergehende Aussagen ließen sich aber zum jetzigen Zeitpunkt, so kurz nach Erhalt des Ergebnisses, noch nicht treffen.

Damit das Ziel einer Verkehrsentlastung durch die Realisierung einer Umfahrungsstraße womöglich in die Tat umgesetzt wird, sind weitere Prüfungen und Fachstellenbeteiligungen erforderlich. Demnach werden in den nächsten Wochen die sehr umfangreichen Ergebnisunterlagen, die in Summe knapp 80 Seiten umfassen, durch die Verwaltungen und Planungsbüros ausgewertet.

Das Ergebnis sowie das weitere Vorgehen beim Projekt „Umfahrungsstraße Städtedreieck“ sollen im ersten Halbjahr 2023 feststehen. Die entsprechenden Gremien werden hierzu einbezogen und die Öffentlichkeit informiert.

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