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Volksbegehren "Abberufung des Landtags"

Quelle: Bildarchiv Bayerischer Landtag / Foto: Rolf Poss
Blick in den Bayerischen Landtag in München (Quelle: Bildarchiv Bayerischer Landtag / Foto: Rolf Poss)

vom 14. Oktober bis 27. Oktober 2021

Vom 14. Oktober bis zum 27. Oktober 2021 besteht die Möglichkeit, sich im Rathaus Teublitz (Platz der Freiheit 7, D-93158 Teublitz, Erdgeschoss, Zi-Nr. 5, 6 oder 7) für das Volksbegehren "Abberufung des Landtags" einzutragen.

Weitere Informationen zum Volksbegehren "Abberufung des Landtags" finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Statistik. Die Wahlbekanntmachungen finden Sie zudem auf unserer Seite der Amtlichen Bekanntmachungen.

Was sind Volksbegehren und Volksentscheide?

Laut Art. 62 des Bayerischen Landeswahlgesetzes übt das Volk sein unmittelbares Gesetzgebungsrecht durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen in Volksbegehren und durch Abstimmung über Gesetze in Volksentscheiden aus. Volksbegehren  und -entscheide sind also direktdemokratische Elemente in der ansonsten repräsentativen Demokratie des Freistaates Bayern.

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