Der Stadtrat der Stadt Teublitz
Nach der Bayerischen Gemeindeordnung werden die Städte von zwei Hauptorganen verwaltet: dem gewählten Stadtrat und dem ebenfalls unmittelbar gewählten Ersten Bürgermeister.
Erster Bürgermeister & Stadtrat
Der Stadtrat ist die politische Vertretung der Bürger*innen der Stadt Teublitz. Er überwacht die gesamte Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Die laufenden Angelegenheiten obliegen dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung. Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung treffen die gewählten Volksvertreter*innen im Stadtrat.
Die Größe des Stadtrats richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Teublitz besteht das Gremium aus dem Ersten Bürgermeister und 20 Stadtratsmitgliedern.
Ausschüsse
Der Stadtrat kann vorberatende Ausschüsse bilden. Ausschüsse stellen das verkleinerte Spiegelbild des Stadtrats dar.
Er kann die Verwaltung bestimmter Geschäftszweige oder die Erledigung einzelner Angelegenheiten beschließenden Ausschüssen übertragen. In der Stadt Teublitz gibt es den Bau- und Umweltausschuss, den Haupt- und Finanzausschuss, den Kultur- und Sozialausschuss sowie den Rechnungsprüfungsausschuss.