Volksbegehren und Volksentscheide
In Bayern sind Volksbegehren und Volksentscheide zentrale Instrumente der direkten Demokratie. Sie ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, direkt Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.
Volksbegehren

Ein Volksbegehren ist eine Initiative zur Gesetzesänderung, die vom Volk ausgeht. Der Ablauf ist wie folgt:
- Antragstellung: Mindestens 25.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger müssen einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens unterschreiben.
- Prüfung: Die Bayerische Staatsregierung überprüft die rechtliche Zulässigkeit des Antrags.
- Sammlung von Unterschriften: Falls zugelassen, müssen sich mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von 14 Tagen im Rathaus in Listen eintragen.
- Entscheidung im Landtag: Falls das Quorum erreicht wird, entscheidet der Bayerische Landtag, ob er das Anliegen übernimmt.
- Volksentscheid: Lehnt der Landtag das Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid.
Volksentscheid
Ein Volksentscheid ist die Abstimmung aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über eine Gesetzesänderung. Dabei gibt es zwei Hauptfälle:
- Er wird durch ein erfolgreiches Volksbegehren ausgelöst, wenn der Landtag die Forderung nicht umsetzt.
- Er kann auch durch eine Verfassungsänderung nötig werden, da Änderungen der Bayerischen Verfassung zwingend durch einen Volksentscheid bestätigt werden müssen.
Beim Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Annahme oder Ablehnung des Vorschlags.
Diese direkte Demokratieform hat in Bayern eine lange Tradition und wurde in der Vergangenheit bei wichtigen Themen wie dem Nichtraucherschutz (2010) oder dem erfolgreichen "Rettet die Bienen"-Volksbegehren (2019) genutzt.