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Förderung von Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke)

Die Stadt Teublitz will eine klimagerechte kommunale Entwicklung gewährleisten. Aus diesem Grund wurde im ersten Schritt auf Beschluss des Stadtrates die Klima- und Zukunftsoffensive ins Leben gerufen. Hierbei sollte unter anderem eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, um sich direkt am Thema Klimaschutz zu beteiligen.

Symbolbild einer regenerativen Stromerzeugung durch Solartechnologie.

Nun soll im Zuge der Energiewende auch die dezentrale Stromerzeugung weiter vorangetrieben werden. Der Stadtrat der Stadt Teublitz möchte das persönliche Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger unterstützen und hat deshalb im Mai 2023 beschlossen, Zuschüsse für sogenannte Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) über die "Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solaranlagen im Stadtgebiet Teublitz" zu gewähren.

Nachfolgend finden Sie den "Antrag auf Förderung von Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke)" und auch die Richtlinie:

Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solaranlagen im Stadtgebiet Teublitz

PDF-Antrag auf Förderung von Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke)

Antrag auf Förderung von Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke)

gemäß Zuschussrichtlinie der Stadt Teublitz

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Der Zuschuss soll auf folgendes Konto überwiesen werden:

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Der Antrag ist spätestens am 31.12. für das jeweilige Haushaltsjahr bei der Stadt Teublitz vorzulegen!

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