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Nutzung von Feuerstellen & Zeltplätzen

Nach Antragstellung werden verschiedene Plätze, dies sind Grundstücke in städtischem Besitz, zur vorübergehenden Nutzung überlassen. Dieses Angebot gilt ausschließlich für Teublitzer Vereine, Verbände und Einrichtungen. An Privatpersonen werden diese Plätze nicht überlassen.

Um eine solche vorübergehende Nutzungserlaubnis zu erhalten, ist es nötig, dass mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Nutzung ein entsprechender Antrag gestellt ist. Die Anträge sind online ausfüllbar und müssen anschließend in Papierform von den Zeichnungsberechtigten des jeweiligen Vereins, Verbands oder der Einrichtung unterschrieben werden. Der unterschriebene Antrag ist im Anschluss bei der Stadt Teublitz einzureichen.
Nach Eingang des Antrags wird die Verfügbarkeit des beantragten Platzes geprüft. Eine Prüfung der Verfügbarkeit des gewünschten Platzes ist auch vorab telefonisch möglich.

Als verbindliche Zusage der Grundstücksnutzung gilt erst die seitens der Stadt unterzeichnete und den Antragstellern überlassene Nutzungsvereinbarung.

Luftbildaufnahme: Eine Natur- und Wasserlandschaft mit vereinzelten Gebäuden.
Luftbildaufnahme: Eine Natur- und Wasserlandschaft mit vereinzelten Gebäuden.
Luftbildaufnahme: Eine Natur- und Wasserlandschaft mit vereinzelten Gebäuden. Prominent im Bild zu sehen ist eine Anlage mit Tennisplätzen.