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Beurkundung von Sterbefällen

Ein Info-Faltblatt mit dem Titel "Ratgeber im Trauerfall" liegt auf einer Urkundenhülle.
Die Sterbeurkunde – ein amtlicher Nachweis des Abschieds, der für behördliche und persönliche Angelegenheiten von großer Bedeutung ist. (Foto: Thomas Stegerer)

Sterbefälle werden im Standesamt Teublitz nur dann beurkundet, wenn die Person in Teublitz oder den Ortsteilen Katzdorf, Saltendorf, Premberg und Münchshofen verstorben ist.

In den meisten Fällen übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalles. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich den Sterbefall persönlich im Standesamt anzuzeigen und beurkunden zu lassen. Hierzu benötigt das Standesamt immer die Originaldokumente und keine Kopien. Für Urkunden und Urteilsausfertigungen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich beeidigten Übersetzers vorzulegen.

Im Einzelfall können viele Dokumente erforderlich sein. Deshalb bitten wir Sie, hierzu Rücksprache mit dem Standesamt zu halten, welche Unterlagen erforderlich sind. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir sind gerne für Sie da!

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