Ab 01.01.2024 gibt es keinen Kinderreisepass mehr!

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Ab dem 1. Januar 2024 kommt es aber zu einer Änderung: Denn dann dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit jedoch weiterverwendet werden.
Was sind die Hintergründe der Änderung?
Kinderreisepässe, insbesondere verlängerte Pässe, werden mittlerweile bei Reisen von Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht mehr überall akzeptiert. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.
Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber zum 01.01.2024 beschlossen, Kinderreisepässe abzuschaffen.
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Welches Ausweisdokument beantrage ich für mein Kind?
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen. Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung.
Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.
Wie lange ist das Ausweisdokument für mein Kind gültig?
Grundsätzlich wären die Reisedokumente für Kinder sechs Jahre gültig – aber nur, wenn das Kind auch noch einwandfrei für Außenstehende auf dem Bild zu erkennen ist. Dies ist oft problematisch, wenn der Ausweis beispielsweise im Baby- oder Kleinkindalter ausgestellt wurde, da sich die Kinder in diesem Alter noch schnell verändern. Um unangenehme Überraschungen beim nächsten Urlaub zu vermeiden, stehen die Eltern daher in der Pflicht, die Ausweisdokumente für ihre Kinder regelmäßig kritisch zu prüfen und bei Bedarf auch vor Ablauf des Gültigkeitsdatum einen neuen Ausweis oder Pass zu beantragen.
Wo beantrage ich das Ausweisdokument?
Sowohl Personalausweis als auch Reisepass werden im Passamt im Rathaus beantragt. Dies ist während der regulären Öffnungszeiten möglich.
Mitzubringen sind ein gültiges Passfoto und ein Ausweisdokument. Wenn Ihr Kind bisher keinen Ausweis hatte, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen. Bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren kostet der Reisepass für unter 24-jährige 37,50 Euro und der Personalausweis für unter 24-jährige 22,80 Euro. Die Kosten für einen Reisepass für Erwachsene mit einer Gültigkeit von zehn Jahren werden zum 01.01.2024 um 10,00 Euro auf 70,00 Euro angehoben.