Allgemeinverfügung: Nächtlicher Betrieb von Mährobotern verboten

Das Landratsamt Schwandorf hat als Untere Naturschutzbehörde eine Allgemeinverfügung zum Verbot der „nächtlichen Inbetriebnahme“ von Mährobotern im gesamten Landkreis Schwandorf erlassen. Ziel der Regelung ist der Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren. Die Allgemeinverfügung ist bereits in Kraft getreten.
Wann gilt das Verbot?
Der Betrieb von Mährobotern ist während der Dämmerungs- und Nachtzeiten untersagt. Die genauen Verbotszeiten sind monatsweise festgelegt und orientieren sich an Sonnenauf- und -untergang. Dabei wurden zusätzlich jeweils 30 Minuten Dämmerungszeit berücksichtigt.
Die Verbotszeiten im Überblick:
| Monat | Verbotszeit |
|---|---|
| März | täglich von 17.20 – 07.20 Uhr des folgenden Tages |
| April | täglich von 19.15 – 07.20 Uhr des folgenden Tages |
| Mai | täglich von 20.00 – 06.20 Uhr des folgenden Tages |
| Juni | täglich von 20.40 – 05.40 Uhr des folgenden Tages |
| Juli | täglich von 20.20 – 06.15 Uhr des folgenden Tages |
| August | täglich von 19.30 – 07.00 Uhr des folgenden Tages |
| September | täglich von 18.20 – 07.40 Uhr des folgenden Tages |
| Oktober | täglich von 16.20 – 08.20 Uhr des folgenden Tages |
| November | täglich von 15.45 – 08.15 Uhr des folgenden Tage |
Welche Geräte sind betroffen?
Als Mähroboter gelten alle selbsttätig arbeitenden, nicht ferngesteuerten Geräte, die zum automatisierten Mähen von Rasenflächen eingesetzt werden.
Ausgenommen vom Verbot sind:
- Mähroboter in geschlossenen Räumen
- Mähroboter auf Gründächern
Hintergrund der Regelung
Treffen Igel auf Mähroboter, flüchten sie in der Regel nicht, sondern rollen sich zusammen. Dabei können die rotierenden Messer der Geräte zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen.
Für den Landkreis Schwandorf wurden bis zum 4. September 2025 bereits 200 verletzte Igel gemeldet, davon 70 mit Verletzungen durch Mähroboter. Im Jahr 2024 wurden rund 90 entsprechend verletzte Tiere in Obhut genommen. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da viele verletzte Tiere nicht gefunden werden.
Weitere Informationen und die Allgemeinverfügung im Wortlaut:
Hier kommen Sie direkt zur Allgemeinverfügung im „Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf“, Nr. 05 vom 23.01.2026, Seite 3-8.
