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Anpassung der Gebühren für Personalausweise

Die Stadtverwaltung informiert
Auf dem Bild sieht man Informationsflyer zum Personalausweis, mehrere Euro-Geldscheine und Münzen sowie ein Kartenlesegerät, auf dessen Bildschirm ein zu zahlender Betrag angezeigt wird.

Zum 7. Februar 2026 treten bundesweit neue Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen in Kraft. Hintergrund ist eine Anpassung der Gebührenordnung auf Bundesebene, die alle Kommunen gleichermaßen betrifft – so auch Teublitz. Demnach kostet der Personalausweis ab Samstag 46 Euro und 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren.

Was ändert sich konkret?

Die Gebühren für Personalausweise werden bundesweit wie folgt angepasst:

  • Personalausweis für Personen unter 24 Jahren
    (6 Jahre gültig): künftig 27,60 €(bisher 22,80 €)
  • Personalausweis für Personen ab 24 Jahren
    (10 Jahre gültig): künftig 46,00 €(bisher 37,00 €)
     

Hintergrund der Anpassung

Die Gebührenanpassung beruht auf einer bundesrechtlichen Neuregelung, die vom Bundesrat beschlossen wurde. Ziel ist es, gestiegene Herstellungs-, Sicherheits- und Verwaltungskosten für Ausweisdokumente bundesweit einheitlich abzubilden. Die Städte und Gemeinden setzen diese Vorgaben entsprechend um.

Uns ist bewusst, dass Gebührenerhöhungen für viele Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche Belastung darstellen können. Deshalb empfehlen wir, bei ohnehin anstehenden Verlängerungen oder Neuausstellungen, einen „Gang aufs Amt“ noch in dieser Woche. Außerdem ist es stets ratsam, die Gültigkeit der Ausweisdokumente regelmäßig zu überprüfen.
 

Weitere Informationen und Unterstützung:

Bei Fragen rund um die Beantragung von Personalausweisen, zu Lieferzeiten oder zu den aktuellen Gebühren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices der Stadt Teublitz gerne zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter:


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