Leistung Detail
Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Stand: 03.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Bürgerdienstleistungen / Info-Stelle, FB 1-10
Zentrales und Bürgerdienstleistungen
Sicherer Datentransfer: teublitz.ftapi.com/submit/MarionBaringer