Leistung Detail
Kurbeitrag und Kurtaxe; Erhebung
Der Kurbeitrag kann in den staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten von denjenigen Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.
Stand: 20.08.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)