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Kommunalwahl 2026

Am 8. März 2026 findet in Bayern die Kommunalwahl statt. Hier finden Sie Wissenswertes zu den Wahlen und am Wahlsonntag ab 18.00 Uhr die ersten Ergebnisse. Weitere Informationen finden Sie außerdem auch auf der Homepage des Landratsamtes Schwandorf. Die Wahlbekanntmachungen finden Sie zudem auf der Seite der Amtlichen Bekanntmachungen

In Teublitz sind rund 6.500 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Für die Durchführung der Wahl stehen sechs Urnenwahlbezirke und acht Briefwahlbezirke zur Verfügung. Insgesamt sind 112 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz.

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht – die Kommunalwahl findet nur alle sechs Jahre statt!
  • Wer wird bei der Kommunalwahl gewählt?
  • Welche Möglichkeiten gibt es bei der Stimmabgabe?
  • Wie bekomme ich meine Briefwahlunterlagen?
  • Was sind die Bestandteile der Briefwahlunterlagen?
  • Wie kann ich am Wahltag im Wahllokal wählen?

Briefwahlunterlagen & Wahlschein beantragen

Sie möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei. Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich und kann daher nicht elektronisch erfolgen. Beachten Sie bitte zudem, dass eine Beantragung nur bei Ihrer zuständigen Wohnsitzgemeinde erfolgen kann.

Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen bzw. Ihren Personalausweis oder Reisepass zu verwenden. Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus. Verlorene Briefwahlunterlagen und Wahlscheine können nicht ersetzt werden.

Sollte am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl stattfinden, können Sie gleichzeitig mit dem Antrag für die Hauptwahl auch einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen.

Achten Sie darauf, dass zu spät gestellte Briefwahlanträge nicht mehr rechtzeitig per Postversand an Sie zugestellt werden können! Briefwahlunterlagen zum Versand ins Ausland sind ebenfalls frühzeitig zu stellen, damit die Rücksendung fristgerecht erfolgen kann. Eine persönliche Beantragung im Rathaus ist bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr möglich. Zu spät zugegangene Unterlagen können für die Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Wir empfehlen daher, den ausgefüllten Wahlbrief direkt in den Briefkasten am neuen Rathauseingang einzuwerfen, damit er rechtzeitig eingeht.

Sie können den Online-Service zur Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen und Ihres Wahlscheins bis zum 02.03.2026. 23:59 Uhr nutzen.

Hier geht es zum Online-Briefwahlantrag!



 

Hier finden Sie die Ergebnisse zur Kommunalwahl 2026

Hinweis: Die Ergebnisse werden am 08.03.2026 ab 18:00 Uhr nach der Auszählung eingestellt.