Kommunalwahl 2026: Informationen zur Beantragung von Wahlunterlagen

Am 8. März 2026 finden in allen Kommunen des Freistaats Bayern die Wahlen der Bürgermeister und Landräte sowie Gemeinde- und Landkreisvertretungen statt. Aus diesem Grund werden die amtlichen Walbenachrichtigungsbriefe an alle Wahlberechtigten spätestens bis zum 15. Februar 2026 zugestellt. Briefwahlunterlagen können dann voraussichtlich ab dem 16. Februar 2026 ausgegeben bzw. verschickt werden.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab Zugang der Wahlbenachrichtigung möglich. Dazu steht ein Online-Antrag unter www.buergerservice-portal.de/bayern/teublitz/bsp_ewo_briefwahl/#/ zur Verfügung. Eine Online-Beantragung ist bis zum 02.03.2026, 23:59 Uhr möglich.
Ohne Internetzugang und nach Ende der Frist zur Online-Beantragung, können die Wahlunterlagen auch per schriftlichem Antrag abgeholt werden. Dieser Antrag liegt dem Wahlbenachrichtigungsbrief bei. Im Falle einer persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus kann es aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands während der Öffnungszeiten zu längeren Wartezeiten kommen.
Ergänzend zu den regulären Öffnungszeiten ist das Rathaus im Vorfeld der Wahl zusätzlich und ausschließlich zur Beantragung von Wahlunterlagen am Samstag, den 28.02.2026 und Mittwoch, den 03.03.2026 jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Eine persönliche Beantragung im Rathaus ist bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr möglich.
Wichtige Information zur Abgabe der ausgefüllten Wahlbriefe nach Briefwahl:
Wir empfehlen, den Wahlbrief direkt in den Rathaus-Briefkasten am neuen Eingang einzuwerfen, damit dieser auch am Wahltag eingetroffen ist und nicht verspätet erhalten wird!
