Volksbegehren
In Bayern sind Volksbegehren zentrale Instrumente der direkten Demokratie. Sie ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, direkt Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.
Ein Volksbegehren ist eine Initiative zur Gesetzesänderung, die vom Volk ausgeht. Der Ablauf ist wie folgt:
- Antragstellung: Mindestens 25.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger müssen einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens unterschreiben.
- Prüfung: Die Bayerische Staatsregierung überprüft die rechtliche Zulässigkeit des Antrags.
- Sammlung von Unterschriften: Falls zugelassen, müssen sich mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von 14 Tagen im Rathaus in Listen eintragen.
- Entscheidung im Landtag: Falls das Quorum erreicht wird, entscheidet der Bayerische Landtag, ob er das Anliegen übernimmt.
- Volksentscheid: Lehnt der Landtag das Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid.