Volksentscheide
In Bayern sind Volksentscheide zentrale Instrumente der direkten Demokratie. Sie ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, direkt Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.
Ein Volksentscheid ist die Abstimmung aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über eine Gesetzesänderung. Dabei gibt es zwei Hauptfälle:
- Er wird durch ein erfolgreiches Volksbegehren ausgelöst, wenn der Landtag die Forderung nicht umsetzt.
- Er kann auch durch eine Verfassungsänderung nötig werden, da Änderungen der Bayerischen Verfassung zwingend durch einen Volksentscheid bestätigt werden müssen.
Beim Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Annahme oder Ablehnung des Vorschlags.
Diese direkte Demokratieform hat in Bayern eine lange Tradition und wurde in der Vergangenheit bei wichtigen Themen wie dem Nichtraucherschutz (2010) oder dem erfolgreichen "Rettet die Bienen"-Volksbegehren (2019) genutzt.