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Informationen zur Grundsteuerreform

  • Die Stadtverwaltung informiert

Die Reform der Grundsteuer, die 2025 in Kraft getreten ist, hat auch in Bayern weitreichende Veränderungen mit sich gebracht. Im Rahmen dieser Reform wurde die Grundsteuer auch in Teublitz neu geregelt, um die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen.

Konsolenspiele dank Spende als Neuheit in der Bücherei

  • Unsere Stadtbücherei

Das Verkehrsunternehmen „1234 Taxi und Omnibus GmbH“ hat an die Stadtbücherei Ende 2024 eine Spende in Höhe von 500 Euro übergeben. Damit wurden Konsolenspiele für die „Nintendo Switch“ als Neuheit für 2025 eingekauft. Ab sofort können damit Nutzerinnen und Nutzer der Bücherei auch in digitale und interaktive Abenteuerwelten eintauchen.

Spende nach Spaßturnier ans Frauenhaus

  • Leben in Teublitz

Das Frauenhaus im Landkreis Schwandorf durfte sich über eine Spende in Höhe von 1.100 Euro freuen. Der Betrag wurde im Rahmen eines Watterturniers gesammelt und im Februar 2025 übergeben. Damit erfährt die Einrichtung, die dringend auf Spendengelder angewiesen ist, wertvolle Unterstützung.

Seniorenfasching bei der Deiblitzer Faschingsgaudi

  • Generation 65-Plus

Am Dienstag, den 18. Februar 2025 um 14:30 Uhr findet im Bürgersaal des Mehrgenerationenhauses traditionell die Faschingsfeier für die Generation 65-Plus statt. Der Seniorenbeirat lädt im Rahmen des städtischen Seniorenprogramms zu einem stimmungsvollen und ausgelassenen Nachmittag.

Landschaftsplan und mehr: „VGH-Checkliste“ wird abgearbeitet

  • Die Stadtverwaltung informiert
Symbole für Unternehmen, Industrie und Technologie vor einer Ansicht des Teublitzer Rathauses.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Oktober 2021 wurde der Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet an der A 93 aufgehoben. Bemängelt wurden im Urteil unterschiedliche Punkte, die teilweise kritisch gesehen wurden, aber nicht abschließend vom Gericht behandelt worden sind. Dazu zählte auch die „eventuelle Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans wegen einer fehlenden Änderung des Landschaftsplans“. Der Teublitzer Stadtrat hat in diesem Fall jetzt nachgebessert.

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