Sprungziele
Stadt Teublitz

Alle Nachrichten

Einweisung der Feuerwehren in die Notstromversorgung

  • Die Stadtverwaltung informiert

Die Feuerwehren der Ortsteile Katzdorf und Saltendorf wurden erfolgreich in die Nutzung ihrer neuen Notstromaggregate eingewiesen. Die Termine fanden Anfang April 2025 statt. Mit der offiziellen Übergabe der Aggregate ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Sicherstellung der Notstromversorgung getätigt worden.

Haushalt 2025: Finanzplanung in schwierigen Zeiten

  • Die Stadtverwaltung informiert

Der Teublitzer Stadtrat hat im März 2025 im Bürgersaal des Mehrgenerationenhauses in Saltendorf einen neuen Rekordhaushalt verabschiedet. Das Volumen des Haushalts beträgt 31,7 Millionen Euro für das Jahr 2025. Gegenüber dem Vorjahr (30 Millionen Euro) bedeutet das eine Steigerung von 5,54 Prozent.

Bundestagswahl 2025: Wahlergebnisse Teublitz

  • Die Stadtverwaltung informiert
Logo zur Wahl mit der Aufschrift "Bundestagswahl 23. Februar 2025". Im Hintergrund eine Ansicht des Teublitzer Rathauses.

Am 23. Februar 2025 fand in Deutschland die Wahl zum 21. Bundestag statt. Die Ergebnisse für die Stadt Teublitz liegen nach Auszählung der sechs Urnen- und sechs Briefwahl-Stimmbezirke vor.

Informationen zur Grundsteuerreform

  • Die Stadtverwaltung informiert

Die Reform der Grundsteuer, die 2025 in Kraft getreten ist, hat auch in Bayern weitreichende Veränderungen mit sich gebracht. Im Rahmen dieser Reform wurde die Grundsteuer auch in Teublitz neu geregelt, um die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen.

Landschaftsplan und mehr: „VGH-Checkliste“ wird abgearbeitet

  • Die Stadtverwaltung informiert
Symbole für Unternehmen, Industrie und Technologie vor einer Ansicht des Teublitzer Rathauses.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Oktober 2021 wurde der Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet an der A 93 aufgehoben. Bemängelt wurden im Urteil unterschiedliche Punkte, die teilweise kritisch gesehen wurden, aber nicht abschließend vom Gericht behandelt worden sind. Dazu zählte auch die „eventuelle Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans wegen einer fehlenden Änderung des Landschaftsplans“. Der Teublitzer Stadtrat hat in diesem Fall jetzt nachgebessert.

Filter