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Mikrozensus 2026 startet: 130000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

  • Die Stadtverwaltung informiert
Das Foto zeigt eine Hand, die ein kleines Holzhaus zwischen weitere Holzhausmodelle stellt und damit sinnbildlich die Teilnahme von Haushalten am Mikrozensus darstellt.

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130.000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

Grundsteuer in Bayern: Anzeige von Änderungen

  • Die Stadtverwaltung informiert
Die Grafik kennzeichnet einen Informationsbeitrag der Stadt Teublitz und weist darauf hin, dass der Beitrag wichtige allgemeine Hinweise oder Sachinformationen enthält.

Für alle Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird in Bayern Grundsteuer erhoben. Maßgeblich ist die Neubewertung zum Stichtag 1. Januar 2022, die seit 2025 gilt. Ändert sich danach etwas am Grundbesitz, sind Eigentümerinnen und Eigentümer gesetzlich verpflichtet, diese Änderungen unaufgefordert dem Finanzamt zu melden.

Übermittlungssperre an die Bundeswehr fällt weg

  • Die Stadtverwaltung informiert
Symbolbild eines Datenträgerchips, der gerade in ein Lesegerät eingesteckt wird. Im Vordergrund ist das Logo der Bundeswehr zu sehen.

Zum 1. Januar 2026 ist eine Änderung des Bundesmeldegesetzes in Kraft getreten. Diese wurde die im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes beschlossen. Mit dieser Neuregelung entfällt das bisherige Recht, der Datenübermittlung an die Bundeswehr zu widersprechen. Eine sogenannte Übermittlungssperre (Wehrverwaltungssperre) ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Vorsicht auf zugefrorenen Gewässern – Eisdecke kann trügerisch sein!

  • Die Stadtverwaltung informiert
Ein Vertreter der Wasserwacht und der Erste Bürgermeister warnen an einem zugefrorenen Gewässer eindringlich vor den lebensgefährlichen Risiken von Eisflächen.

Nach mehreren Frosttagen hat die Wasserwacht Teublitz die Eisdecke an der Badestelle „Höllohe“ erneut überprüft. Mit einer mittelprächtigen Stärke ist das Eis noch nicht durchgehend tragfähig. Besonders in Uferbereichen sowie an Stellen, an denen beim „Neujahrsanbaden“ Eis geöffnet wurde, besteht erhöhte Einbruchgefahr.

Infos zur Räum- und Streupflicht und dem Winterdienst

  • Die Stadtverwaltung informiert
Auf dem Bild ist eine orangefarbene Schneeschaufel zu sehen, die im frisch geräumten Schnee steckt und von einem großen blauen Kreis mit der Aufschrift „Schnee & Glatteis – Welche Pflichten gibt es?“ überlagert wird.

Der Winter – besonders wenn Schnee liegt – kann Spaß machen. Doch sicher sollte man trotzdem auch bei Glätte unterwegs sein. Damit die Sicherheit bei Schnee und Glatteis gewährleistet ist, gilt im Stadtgebiet eine Räum- und Streupflicht. Doch was bedeutet das für Eigentümer von Grundstücken? Wir haben das zusammengefasst.

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