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Flächennutzungsplan

Die Stadt Teublitz hat ihre Strategie für die zukünftige Siedlungsentwicklung umgesetzt und das Bauleitplanverfahren mit der Genehmigung des Flächennutzungsplanes zum Abschluss gebracht. Zuvor hat der Stadtrat einstimmig den Feststellungsbeschluss gefasst und damit ein starkes Signal für die städtische Entwicklung in Teublitz gesendet.

Ausschnitt Flächennutzungsplan Teublitz Süd (Fassung Feststellungsbeschluss 23.01.2020)
Ausschnitt Flächennutzungsplan Teublitz Süd (Fassung Feststellungsbeschluss 23.01.2020)

Dem nun fertigen Flächennutzungsplan ging ein intensiver Planungsprozess unter erschwerten Rahmenbedingungen voraus. Die Überschwemmungsgebiete der Naab, die Naturschutzgebiete im Eselweihergebiet und die steilen Hangkanten bilden natürliche Grenzen der Entwicklung des Hauptortes. Trotz dieser schwierigen Bedingungen ist es gelungen Entwicklungsmöglichkeiten in Teublitz selbst zu schaffen und nicht etwa der Zersiedelung durch unproportionierte Bauflächen in den Ortsteilen Vorschub zu leisten. 

Entscheidend für das positive Ergebnis im Sinne der Siedlungsentwicklung war zum Einen die Klarheit über die Ziele, die der Stadtrat in einem gemeinsamen Workshop entwickelt hat und zum Anderen die gute Kommunikation mit den Fachbehörden. Auf diese Weise konnten Zielsetzungen der verschiedenen Planungsebenen, wie etwa das landesplanerische Anbindegebot oder trennende Grünstreifen im Regionalplan mit dem Angebot zukünftiger Verkehrs- und Siedlungsflächen auf kommunaler Ebene in Einklang gebracht werden.

Wesentliche strategische Entwicklungen sind in Richtung Süden von Teublitz mit zusätzlichen Flächen für Wohnen und Arbeiten vorgesehen auch in Verbindung mit einer möglichen zukünftigen Ortsumgehung. Eine weitere wesentliche Weichenstellung ist die Darstellung einer Gewerbefläche als Angebot für klein- und großflächige Betriebe am Autobahnanschluss zur A 93.

Neben der Möglichkeit Impulse für die zukünftige Entwicklung von Teublitz zu schaffen, mussten auch schwierige Entscheidungen gefällt werden. Im Sinne einer bedarfsgerechten Flächenentwicklung können nicht alle Wunschflächen dargestellt werden, gerade wenn keine Aussicht auf eine Umsetzbarkeit einer Bebauung besteht. Auf der anderen Seite stehen der Ausweisung neuer Flächen auch Bedenken entgegen, zum Beispiel im Hinblick auf den Naturschutz.

Gemeinsam mit der Verwaltung und dem Planungsbüro TB|MARKERT hat sich der Stadtrat diesem anspruchsvollen Prozess der Bauleitplanung gestellt und ein langfristig tragfähiges Konzept für die Weiterentwicklung von Teublitz durch den erfolgreichen Abschluss des Flächennutzungsplanverfahrens auf die Beine gestellt.

Unterlagen zur rechtskräftigen Planung

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