Neubürger*in in Teublitz
Als Neubürger*in gilt es insbesondere bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt ein paar Dinge zu beachten. Aber nicht nur für Neubürger*innen gelten folgende Hinweise, sondern auch im Falle eines Umzugs oder einer Abmeldung ins Ausland gilt es diese Hinweise zu beachten.
Laut Bundesmeldegesetz werden einer meldepflichtigen Person zwei Wochen zur Meldung im Einwohnermeldeamt eingeräumt. Um diesen Meldevorgang ohne größere Probleme abwickeln zu können, bitten wir Sie, folgende Unterlagen ins Einwohnermeldeamt mitzubringen:
- gültigen Personalausweis und/oder Reisepass - hier wird auch die neue Wohnsitzadresse vermerkt
- Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde etc.) - sofern vorhanden
- eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
Sollte es Ihnen aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, persönlich im Einwohnermeldeamt den Meldevorgang abzuwickeln, dann besteht die Möglichkeit, dies durch eine Person in Vertretung mit formloser, schriftlicher Vollmacht erledigen zu lassen. Oder Sie schicken uns das Meldeformular (zu finden unter Formulare A-Z) vorläufig, ausgefüllt und unterschrieben zu. Hier müssen Sie aber beachten, dass die Adresse auf Ihrem gültigen Ausweisdokument noch nachträglich aktualisiert werden muss.