Aktuelle Verfahren der Bauleitplanung
Es freut uns, dass Sie sich für unsere Neubaugebiete interessieren. In dieser Rubrik finden Sie alle Baugebiete, die derzeit zum Verkauf stehen oder in Planung sind.
Für detaillierte Auskünfte bezüglich der einzelnen Bebauungspläne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.
Bezüglich Grundstücksreservierungen, Kaufpreisanfragen usw. wenden Sie sich bitte direkt an die Vermarkterinnen und Vermarkter. Kontaktdaten finden Sie über die unten stehenden Links.
Wir würden uns freuen, wieder von Ihnen zu hören - denn in Teublitz, da lässt sichs leben!
Datenschutzhinweise der Stadt Teublitz

Aktuelle Bauleitplanverfahren:
Baugebiete im Verkauf:

Baugebiet „Brunnäcker II“
- Bauplätze für Einfamilienhäuser
- 1 Bauplatz für ein Doppelhaus
- Grundstücksgrößen von 483-751 m² voll erschlossen
- bebaubar ab Frühling 2025
- durchgrüntes und klimagerechtes Baugebiet
- schöne Fußwege innerhalb des Gebiets
- am Rande des Landschaftsschutzgebietes
- gute Anbindung an Regensburg und Schwandorf
- familienfreundliches Leben im Städtedreieck
mit Kindergärten, Schulen, Wild- und Freizeitpark „Höllohe“
Kaufpreise für Bauparzellen:
ab 290 €/m² (inkl. Erschließung) / Bieterverfahren
ab 255 €/m² (inkl. Erschließung) / sozialgerechte Vergabe
Eine Angebotsabgabe ist möglich!
Infos zum Verkauf:
Bekanntmachung zum Verkauf städtischer Grundstücke
Exposé zu den noch verfügbaren Bauplätzen im Baugebiet „Brunnäcker II“ Teublitz/Münchshofen
Allgemeine Informationen zur Grundstücksausschreibung Baugebiet „Brunnäcker II“
Weitere Planunterlagen finden Sie weiter unten unter dem Punkt "Baugebiete in Umsetzung".
Unterlagen und Formulare zum Grundstückskauf in der "sozialgerechten Vergabe":
- Bewerbung um ein Wohnbaugrundstück im Baugebiet Brunnäcker II
- Sonstige Angaben und Ergänzungen zum Bewerbungsformular
- Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken an Bevölkerung mit besonderem Bedarf
- Punktesystem ermäßigte sozialgerechte Vergabe
- Antragsformular für die Bayerische Ehrenamtskarte
- Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO