Beurkundung von Sterbefällen
Sterbefälle werden im Standesamt Teublitz nur beurkundet, wenn die Person in Teublitz (oder den Ortsteilen Katzdorf, Saltendorf a.d.Naab, Premberg, Münchshofen) verstorben ist.
In den meisten Fällen übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalles. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.
Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich den Sterbefall persönlich im Standesamt anzuzeigen und beurkunden zu lassen. Hierzu benötigt das Standesamt immer die Originaldokumente und keine Kopien. Für Urkunden und Urteilsausfertigungen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich beeidigten Übersetzer*in vorzulegen.
Im Einzelfall können viele Dokumente erforderlich sein. Deshalb bitten wir Sie, hierzu Rücksprache mit dem Standesamt zu halten, welche Unterlagen erforderlich sind. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hilfestellung: Hinweise im Trauerfall
Mit der folgenden Übersicht, herausgegeben vom Seniorenbeirat der Stadt Teublitz, soll es Ihnen gelingen, auch in schweren Stunden den Überblick zu behalten.