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Kurbeitrag und Kurtaxe; Erhebung

Der Kurbeitrag kann in den staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten von denjenigen Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

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