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Informationen zu den aktuellen Wasser-, Abwassergebühren und Herstellungsbeiträgen

  • Die Stadtverwaltung informiert
Derzeit werden in der Tagespresse und den Sozialen Medien die, in der Stadratssitzung am 23.07.2020 beschlossenen Gebühren- und Beitragserhöhungen für die Wasserversorgung der Stadt Teublitz, kontrovers diskutiert. (Grafik: Thomas Stegerer)

Derzeit werden in der Tagespresse und den Sozialen Medien die, in der Stadratssitzung am 23.07.2020 beschlossenen Gebühren- und Beitragserhöhungen für die Wasserversorgung der Stadt Teublitz, kontrovers diskutiert.

Wasser- und Schmutzwassergebühren

Aus den Art. 62 Abs. Nr. 1 Gemeindeordnung sowie Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Kommunalabgabengesetz für Bayern ergibt sich, dass die Stadt zur Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Beiträgen verpflichtet ist. Für den Stadtrat besteht aufgrund der Gesetzeslage somit kein Ermessensspielraum. Zu den in der Neukalkulation zu berücksichtigenden Kosten gehören unter anderem die Betriebskosten, die Kosten der Verwaltung sowie die Unterhaltskosten des Leitungsnetzes und der Anlagen (z.B. Wasserwerk, Kläranlage). Hier sind insbesondere die in den letzten Jahren stark angestiegenen Kosten der Baubranche auch ausschlaggebend.

Eine Kalkulation für die Gebührenerhebung muss spätestens alle vier Jahre angefertigt und eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden. Die bisherige Kalkulation aus dem Jahr 2015 wäre nach aktuellem Stand bei Weitem nicht mehr kostendeckend. So werden rückwirkend zum 1. Januar diesen Jahres die Wassergebühren pro Kubikmeter von 1,26 Euro auf 2,25 Euro erhöht (+79%). Diese Anpassung hätte eigentlich zum Ende des Jahres 2019 vorgenommen werden sollen, konnte aber aufgrund Verzögerungen bei der Firma KUBUS-Kommunalberatung und Service GmbH nicht rechtzeitig umgesetzt werden, weswegen eine rückwirkende Anpassung beschlossen wurde. In der Gebührenberechnung sind auch anstehende Investitionen in das Leitungsnetz bis zum Jahr 2023 bereits eingerechnet. Die Erhöhung der Grundgebühr von 35,00 Euro auf 70,00 Euro ist ebenso auf die zuvor geschilderten Kostensteigerungen und geplanten Investitionen zurückzuführen.

Um diese Investitionen abzurechnen, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Die Kommune kann im Falle einer Investition von den Anwohnern sogenannte Verbesserungsbeiträge fordern, die aufgrund der Grundstücksfläche berechnet werden. Dadurch können Gebührenbescheide in Höhe von bis zu 5.000 Euro entstehen. Dieses Verfahren wird bspw. in der Nachbarstadt Burglengenfeld angewandt.

2. Die Kommune kann die Investitionskosten mit den Wassergebühren abrechnen, wodurch sich der Kubikmeterpreis erhöht. Dadurch hat der Verbraucher keine zusätzlichen Verbesserungsbeiträge zu erwarten.

Der Stadtrat hat sich für die zweite Möglichkeit entscheiden, auch mit der Absicht, durch die höheren Wassergebühren zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit der Ressource „Wasser“ anzuregen.

Die Neukalkulation der Schmutzwassergebühr wurde analog vorgenommen. Dabei hat sich ein Überschuss ergeben, woraus eine Senkung der Gebühr resultiert. So sinkt diese von 2,51 Euro auf 1,45 Euro pro Kubikmeter (-42%).

 

Beispielberechnung

Abschließend gilt anzumerken, dass durch die Senkung der Schmutzwassergebühr, gegenüber dem vorherigen Kalkulationszeitraum von 2015, die Erhöhung der Beitrags- und Gebührensätze abgefedert wird. So ergibt sich am Modell einer Beispielberechnung folgender Kostenvergleich:

 

Anzahl der Personen im Haushalt:

Verbrauch:

Fläche:

 

2 Erwachsene, 2 Kinder

111 m³ / Jahr

274,80 m²

Bezeichnung:

Kalkulation 2015:

Kalkulation 2020:

prozentuale Entwicklung:

Gesamtsumme Wasser

187,10 €

342,13 €

 

Gesamtsumme Abwasser

355,55 €

281,86 €

 

Gesamtsumme

542,65 €

623,99 €

+ 15%

Anhand der obigen Beispielrechnung wird ersichtlich, dass für eine vierköpfige Familie die Wasser- und Abwasserkosten über einen Zeitraum von vier Jahren um 15% gestiegen sind, was einer jährlichen Kostensteigerung von knapp 4% entspricht und somit kaum mehr als einen Ausgleich zur Inflation ausmacht.

 

Herstellungsbeiträge

Anders als bei der Gebührenerhebung ist bei der Erhebung der Herstellungsbeiträge kein Kalkulationszeitraum vorgeschrieben, weswegen eine Neukalkulation der Herstellungsbeiträge zuletzt vor zehn Jahren durchgeführt wurde, was zu einer Erhöhung von 1,15 Euro auf 1,38 Euro pro Quadratmeter für die Grundstücksfläche (+17%) und von 6,00 Euro auf 7,22 Euro pro Quadratmeter für die Geschossfläche führt (+20%) (für Wasseranschlüsse). Beim Anschluss an die Abwasserentsorgung sinken die Beiträge für die Grundstücksfläche von 1,18 Euro auf 1,08 Euro pro Quadratmeter (-8%) und für die Geschossfläche steigen sie von 7,75 Euro auf 10,85 Euro pro Quadratmeter (+40%). Anzumerken gilt, dass Herstellungsbeiträge ausschließlich bei Neubauten, Neuanschlüssen oder Erweiterungen als Einmalzahlung fällig werden. Die Höhe der Herstellungsbeiträge richtet sich also nicht nach Verbrauch, sondern nach Grundstücks- und Geschossfläche und ist nur einmalig für den Anschluss (Herstellung) an das Leitungsnetz der Stadt Teublitz zu entrichten.

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