Infos zum Eichenprozessionsspinner in Teublitz

Aktuell hat die Nistzeit des Eichenprozessionsspinners wieder begonnen. Deshalb werden derzeit öffentliche Flächen wieder abgesperrt. Diese Flächen dürfen nicht betreten werden!
Jährlich Mitte Juni, oder je nach warmen Witterungsverhältnissen auch bereits früher, bilden die Raupen die gefährlichen Gift-, Pfeil oder Brennhaare. Diese sind brüchig, innen hohl, mit Widerhaken versehen und enthalten den Giftstoff Thaumetopoein. Die Raupen verlieren viele ihrer Härchen, die dann vom Wind verbreitet werden.
Die Nester des Eichenprozessionsspinners können mehrere Jahre als feste Gebilde aus Spinnfäden, Raupenkot, Häutungsresten und Puppenhüllen erhalten bleiben und stellen aktuell wieder eine Gefährdung dar.
FAQs - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Gibt es eine Meldepflicht? Wohin kann ich mich wenden?
Eine offizielle Meldepflicht besteht nicht. Bürger*innen, die den Eichenprozessionsspinner auf öffentlichen Plätzen entdecken, können sich an das städtische Ordnungsamt wenden (E-Mail: ordnungsamt@teublitz.de, Telefon: 09471/9922-15). Insbesondere dann, wenn die betroffenen Eichen bspw. an stark frequentierten, öffentlichen Orten stehen oder sich in der Nähe von Schulen, Kinderkrippen oder Kindergärten befinden.
Wer entfernt die Nester?
Die Stadt Teublitz darf nur auf ihren eigenen (öffentlichen) Grundstücken tätig werden, nicht jedoch auf Privatgrundstücken.
Privatpersonen sollten nicht selbst die Raupe beseitigen. Es sollte zumindest immer der Rat von Fachfirmen eingeholt werden.
Wie wird die Stadt tätig?
Auch die Stadt Teublitz beauftragt für die Begutachtung und Beseitigung des Eichenprozessionsspinners Fachfirmen. Priorität haben dabei betroffene Eichen an stark frequentierten öffentlichen Orten oder in der Nähe von Schulen, Kinderkrippen oder Kindergärten.
Wir bitten folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
- Meidung der abgesperrten Areale
- Keinesfalls Gespinstnester oder Eichenprozessionsspinnerraupen berühren
- Schutz unbedeckter Körperbereiche (Nackenpartie, Hals, Arme und Beine)
- Bei Kontakt mit Brennhaaren trotz Juckreiz nicht kratzen, sofortiger Wechsel der Kleidung, intensives Abbrausen und ausgiebige Haarwäsche
- Nach Kontakt mit giftigen Brennhaaren und entsprechenden Symptomen wie Störungen des Allgemeinbefindens, allergischen Reaktionen, Hautausschlag, Augenbrennen, Schluck- und Atembeschwerden sofort einen Arzt aufsuchen.