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Pflanzenvernichtungsmittel in Teublitz? Nein danke!

  • Die Stadtverwaltung informiert
Auf den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden sollte zum Schutz von Gesundheit und Umwelt verzichtet werden. (Quelle: Getty Images)

Von einem Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenvernichtungsmittel in den Teublitzer Gärten wird dringend abgeraten. Der Kauf und Einsatz solcher Mittel gefährdet die Gesundheit und die Umwelt.

Der Teublitzer Stadtrat hat im Dezember 2020 einen folgenreichen Beschluss gefasst. So werden künftig beim Abschluss neuer Pachtverträge über städtische Flächen und auch bei deren Verlängerung die Pächter*innen verpflichtet, auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenvernichtungsmitteln zu verzichten. Ebenso werden seitens der Stadt solche Mittel auf eigenen Flächen nicht eingesetzt.

„Der Beschluss der durch unser Gremium gefasst wurde, hat Signalwirkung“, stellt Erster Bürgermeister Thomas Beer fest. „Er zeigt, dass die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger und die Rücksicht auf unsere Umwelt ein zentrales Thema im Stadtrat sind. Deshalb ist ein Einsatz von solchen glyphosathaltigen Herbiziden mehrheitlich verboten worden. Diese Entscheidung darf auch als Appell an unsere Teublitzerinnen und Teublitzer gesehen werden.“

Was sind glyphosathaltige Pflanzenvernichtungsmittel?

Glyphosathaltige Mittel sind sogenannte Breitbandherbizide, die alle Pflanzen vernichten, die damit in Berührung kommen. Das heißt, sie wirken nicht nur gegen Unkraut oder bestimmte unerwünschte Pflanzen, sondern gegen alles. Eine Ausnahme sind lediglich Pflanzen, die gentechnisch so verändert wurden, dass sie resistent gegen Glyphosat sind. In Deutschland sind solche Pflanzen jedoch nicht erhältlich.

Immer wieder wird über ein Verbot von Glyphosat im privaten Bereich, aber auch in der Landwirtschaft diskutiert. Hintergrund ist, dass das Mittel erheblicheUmweltschäden verursacht und sich die Anzeichen verdichten, dass es auch für den Menschen gesundheitsschädlich und wahrscheinlich krebserregend ist. Dennoch ist der Einsatz mancher glyphosathaltiger Mittel, sofern sie in Kleinstgebinden verkauft werden, bislang im Privatgartenbereich nicht verboten.

Wo hat sich Glyphosat eingeschlichen?

Ein Einsatz glyphosathaltiger Mittel im privaten Garten ist wenig sinnvoll. Denn dadurch werden auch die Pflanzen vernichtet, die im Garten eigentlich gedeihen sollen. Ein Ausbringen auf gärtnerisch genutzten Flächen, ohne dass die eigentlichen Gartenpflanzen beeinträchtigt werden, ist schwierig und ähnlich aufwändig wie das „Unkrautzupfen“ von Hand.

Häufig werden Glyphosat oder andere Pflanzenvernichtungsmittel auch dazu benutzt, Pflasterflächen, Wege oder Kiesbeete von Pflanzenbewuchs frei zu halten. Dies ist jedoch strengstens verboten, weil eine Versickerung der Stoffe ins Grundwasser nicht zu verhindern ist. Eine Zuwiderhandlung kann Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Dieses Verbot gilt auch für biologische Herbizide, beschränkt sich also nicht nur auf Glyphosat. Auch ein Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln in unmittelbarer Nähe zu Gewässern ist grundsätzlich verboten.

 

Rücksicht auf Gesundheit und Umwelt nehmen

Mit dem Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenvernichtungsmitteln kann ein einfacher Beitrag zum Schutz von Gesundheit und Umwelt geleistet werden. So sollte beim nächsten Einkauf gründlich überlegt werden, was in den Einkaufswagen kommt oder vielleicht auch mal der eigene Bestand genauer unter die Lupe genommen werden. Altbestände von Herbiziden mit Glyphosat können über die Problemmüllsammlung entsorgt werden. Kosten entstehen dafür nicht.

Ziel ist es, Teublitz frei von Herbiziden zu machen. Deshalb möchte man seitens der Stadt mit gutem Beispiel vorangehen. Im Zuge dessen werden die Teublitzer*innen gebeten, auf den Kauf und auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln zu verzichten.

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