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Sperrmüll-Sammlung in Teublitz

  • Die Stadtverwaltung informiert
Impressionen von der Sperrmüll-Sammlung im Jahr 2018 (Foto: Hofmann Entsorgungsservice Burglengenfeld)

Der Landkreis Schwandorf bietet in Zusammenarbeit mit den Abfuhrunternehmen auch im Jahr 2022 für seine Bürger*innen wieder eine kostenlose Sperrmüll-Sammlung an.

Derzeit laufen die Vorbereitungen, damit die Abfuhr in den Straßen flächendeckend erfolgen kann. Die konkreten Tourenpläne, mit Nennung der Straßenzüge und weiteren Hinweisen, werden jeweils zeitnah vorher veröffentlicht. Nach dem derzeitigen Stand der Planungen wird die Abfuhr in Teublitz vom25. April bis 2. Mai 2022 stattfinden.

 

Was wird bei der Sperrmüll-Sammlung mitgenommen?

Gesammelt werden Hausmüllgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen (z.B. Sofas, Sessel, Teppiche, Matratzen usw.). Als Schrott, der ebenfalls abgeholt wird, gelten Gegenstände aus Eisen wie z.B. Blechwannen, Dachrinnen und Fahrräder. Sperrige Gegenstände, die überwiegend aus Holz bestehen (z.B. Tische, Türen und andere Gegenstände aus Holz aus dem Innenbereich), werden getrennt von den übrigen Abfällen gesammelt. Es wird deshalb gebeten, die holzigen Abfälle separat von den übrigen Abfällen bereit zu stellen. Das maximale Kantenmaß der bereitgestellten Gegenstände sollte 1,50 Meter nicht überschreiten.

Nicht zum Sperrmüll gehören mit Restmüll gefüllte Säcke und Kartonagen, Baustellenabfälle, Agrarfolien, Altreifen und Bauschutt.

Problemabfälle wie Batterien, Leuchtstoffröhren, Lacke etc. können in einer separaten Problemmüllsammlung, die unabhängig von der Sperrmüllabfuhr in jeder Gemeinde zweimal im Jahr angeboten wird, abgegeben werden.

Diese Sammelkriterien bitte beachten. Die zu entsorgenden Gegenstände sollten erst am Abholtag ab 6.00 Uhr morgens oder am Abend zuvor bereitgestellt werden. Die Gegenstände sind an einer für die Sammelfahrzeuge leicht erreichbaren Stelle zu lagern. Was nicht mitgenommen werden darf, muss von Eigentümer*innen zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden.

Quelle: Landratsamt Schwandorf

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