Unterlagen für Raumordnungsverfahren übergeben
Die drei Bürgermeister im Städtedreieck und Landrat Thomas Ebeling haben gemeinsam die geforderten Unterlagen für das Raumordnungsverfahren zur geplanten Umgehungsstraße an Regierungspräsident Axel Bartelt übergeben.
Die drei Stadtoberhäupter fanden sich zusammen mit Landrat Thomas Ebeling im Spiegelsaal bei der Regierung der Oberpfalz in Regensburg ein, wo sie vom Regierungspräsidenten empfangen wurden. Gemeinsam überreichten sie ihm einen dicken Ordner, der alle geforderten Unterlagen für das nötige Raumordnungsverfahren enthält. Dass dieses erforderlich sein würde stand seit Januar 2017 fest. „Wenn alles gut läuft, kann spätestens im Oktober mit dem Raumordnungsverfahren begonnen werden“, sicherte Regierungspräsident Bartelt zu.
Unter dem Fehlen einer Ortsumgehung leidet besonders die Stadt Teublitz, die im Innenstadtbereich mit einer erheblichen Belastung, vor allem durch den Schwerlastverkehr, zu kämpfen hat. Deshalb ist es für den Teublitzer Bürgermeister Thomas Beer besonders wichtig, dass endlich mit dem erforderlichen Verfahren begonnen werden kann und dass hoffentlich schon bald nicht mehr über vier, sondern nur noch über eine mögliche Trasse zu entscheiden ist. Im Zuge der Übergabe dankte er der Regierung der Oberpfalz für die gute Zusammenarbeit.
Auch Landrat Thomas Ebeling betonte, dass es wichtig sei, zu wissen ob und wie es mit der Umgehungsstraße weitergeht, die eine Verkehrsentlastung für alle drei Städte zum Ziel hätte. Dem schloss sich auch Burglengenfelds Bürgermeister Thomas Gesche an. Schließlich wachse das Städtedreieck, was auch in Zukunft zu mehr Verkehrsaufkommen führen werde. Maxhütte-Haidhofs Stadtoberhaupt Rudolf Seidl fügte hinzu, dass es wichtig sei, den nächsten Schritt zu gehen und das Projekt auf sichere Beine zu stellen.
Ein Raumordnungsverfahren dient dazu, unter Abwägung der betroffenen unterschiedlichen Belange, wie beispielsweise Naturschutz, Bergbaurecht oder Verkehrsbelastung für die Anwohner*innen, die Realisierbarkeit der unterschiedlichen Varianten zu prüfen. Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist eine Aussage, welche der vier Varianten den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung und auch fachrechtlichen Normen, wie dem Naturschutzrecht, entsprechen und somit mit Aussicht auf Erfolg in der Planfeststellung weiterverfolgt werden können und welche nicht. Im Fall der Umfahrung im Städtedreieck wurde dieses Verfahren schon deshalb angeordnet, weil drei Städte betroffen sind und es um eine Straße mit überregionaler Bedeutung geht.