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Vor 50 Jahren: Eingliederung der Gemeinden Katzdorf und Münchshofen in die Stadt Teublitz

  • Aus unserer Stadtgeschichte

Am 30. März 1971 wurde durch die Stadt Teublitz eine Pressemitteilung veröffentlicht, die die mit folgendem Satz begann: „Das bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Ministerialentschließung vom 26. März 1971 verfügt, dass mit Wirkung vom 1. April 1971 die Gemeinden Katzdorf und Münchshofen in die Stadt Teublitz, Landkreis Burglengenfeld, eingegliedert werden.“ Damit endete die Unabhängigkeit der beiden Gemeinden, die als pfalz-neuburgische Hofmark (Münchshofen) bzw. Landgemeinde (Katzdorf) auf eine jahrhundertelange Geschichte zurückblicken konnten.

In Teublitz wurde dadurch eine Entwicklung zum Abschluss gebracht, die die öffentliche Meinung in Bayern bereits mehrere Jahre beschäftigt hatte. Endgültig kam der Vorgang der Gebietsreform erst im Jahre 1978 zum Abschluss, als Saltendorf und Premberg eingemeindet wurden. Begonnen hatte diese Gemeindereform bereits 1967 mit der Eingliederung der Standesämter Katzdorf, Saltendorf a.d. Naab und Premberg nach Teublitz. Der Gebietsreform vorausgegangen war im Februar 1971 eine Volksabstimmung: Beinahe 95 Prozent der Bürger*innen aus Münchshofen und 84 Prozent aus Katzdorf stimmten für die Vereinigung.
Die Stadt Teublitz wuchs damit von 4.063 auf 5.950 Einwohner*innen, da Katzdorf 1.197 und Münchshofen 690 Einwohner*innen aufwiesen. Münchshofen brachte zudem den höchsten Berg im Landkreis Burglengenfeld mit ein.
Der frühe Zeitpunkt der Eingemeindung von Katzdorf und Münchshofen zeigt, dass der gesamte Prozess weitgehend unstrittig war und weitgehend konfliktfrei abgewickelt wurde. Dies war bei Weitem nicht in allen Gemeinden im Städtedreieck der Fall. Das Beharren auf Unabhängigkeit riss bei einigen Gemeinden tiefe Gräben auf; in wenigen Fällen landete der Konflikt sogar vor den Gerichten.

Während bei Münchshofen der Beitritt zu Teublitz unstrittig war, gingen die Planungen bei Katzdorf zuerst davon aus, dass die Gemeinde zu Klardorf kommen würde. Die Großgemeinde Klardorf kam dann allerdings nicht zustande, ebenso wenig wie die beabsichtigte Eingemeindung von Bubach a.d. Naab nach Teublitz. Bei Münchshofen lautete dagegen am 07. Oktober 1970 die Überschrift eines Artikels in der damaligen Burglengenfelder Zeitung: „Münchshofen an Eingliederung in die Stadt sehr interessiert.“

Im Grunde genommen handelte es sich um eine Lösung, die für alle Beteiligten Vorteile bot: Die damals finanzschwache Gemeinde Katzdorf erhielt einen Anschluss an das Kanalnetz. Zusätzlich sah der Eingemeindungsvertrag vom 16. Februar 1971 neben dem Straßenbau, Gelder für den Brückenbau in Katzdorf und das Sportheim bzw. den Sportplatz vor. Auch für Münchshofen bot sich mit der Eingemeindung die Lösung der bisherigen Abwasserfrage. Obwohl die Burglengenfelder Zeitung am 16. Februar 1971 ein Zitat von Stadtrat und MdB Dr. Dionys Jobst aufgriff („Eingemeindungen sind für Teublitz zunächst ohne Vorteil“) und der Artikel vorrechnete, dass die zu erwartenden Gelder aus München nicht die vertraglich vereinbarten Ausgaben deckten, waren die Vorteile unübersehbar. Teublitz gewann zusätzlich dringend benötigte Flächen und Einwohner*innen hinzu. Deshalb konnte man darauf hoffen, aus München zusätzliche Fördergelder zu erhalten. Diese neuen Einwohner*innen spielten bei der Verteilung von Finanzmitteln und Steuern eine gewisse Rolle.

Text: Dr. Thomas Barth, Stadtarchiv Teublitz

Ausschnitt aus der Karte des Landkreises Burglengenfeld: Das Gemeindegebiet von Teublitz wies zur damaligen Zeit keine geografische Verbindung zu Münchshofen auf, da Saltendorf beide Kommunen trennte. Ohne Katzdorf hätte es demnach im Jahre 1971 nach der Eingemeindung kein geschlossenes Gemeindegebiet gegeben. (Grafik: Stadtarchiv Teublitz)
Dass die Eingemeindung von 1971 gelungen war, zeigte spätestens die Bürgermeisterwahl am 29. Juli 1973, denn Rudolf Lenk, der neu gewählte Bürgermeister, stammte aus Katzdorf. Hier ist er bei der Wahlparty der SPD mit Parteifreunden zu sehen. (Foto: Stadtarchiv Teublitz)
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