Wichtige Informationen zum Eichenprozessionsspinner
Aufgrund des aktuellen Klimas hat die Nistzeit des Eichenprozessionsspinners bereits begonnen. Die Stadt Teublitz wird öffentliche Flächen, welche betroffen sind, absperren. Abgesperrte Flächen dürfen nicht betreten werden!
Mitte Juni oder, aufgrund der warmen Witterungsverhältnisse auch bereits früher, bilden die Raupen die gefährlichen Gift-, Pfeil oder Brennhaare (Setae) aus. Diese sind brüchig, innen hohl, mit Widerhaken versehen und enthalten den Giftstoff Thaumetopoein. Die Raupen verlieren viele ihrer Härchen, die dann vom Wind verbreitet werden.
Die Nester des Eichenprozessionsspinners können mehrere Jahre als feste Gebilde aus Spinnfäden, Raupenkot, Häutungsresten und Puppenhüllen erhalten bleiben und stellen auch in diesem Jahr eine mögliche Gefährdung dar.
Ausführliche Informationen, wie man den Eichenprozessionsspinner erkennt und welche gesundheitlichen Folgen der Kontakt mit Raupenhaaren haben kann, bietet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf ihrer Internetseite unter https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/arbeitsplatz_umwelt/biologische_umweltfaktoren/eichenprozessionsspinner/index.htm
Antworten auf häufig gestellte Fragen:
- Eine offizielle Meldepflicht besteht nicht. Bürgerinnen und Bürger, die den Eichenprozessionsspinner auf öffentlichen Plätzen entdecken, können sich an das Ordnungsamt der Stadt Teublitz wenden (Telefon 09471/9922-15). Dies kann wichtig sein, falls die betroffenen Eichen z. B. an öffentlich stark frequentierten Orten stehen oder sich in der Nähe von Schulen, Kinderkrippen oder Kindergärten befinden.
- Entfernen der Nester des Eichenprozessionsspinners: Die Stadt Teublitz darf nur auf ihren eigenen (öffentlichen) Grundstücken tätig werden, nicht jedoch auf Privatgrundstücken.
- Privatpersonen sollten nicht selbst die Raupe beseitigen. Es sollte zumindest immer der Rat von Fachleuten eingeholt werden.
- Auch Stadt Teublitz beauftragt für die Begutachtung und Beseitigung des Eichenprozessionsspinners Fachfirmen. Priorität haben dabei betroffene Eichen an stark frequentierten öffentlichen Orten oder in der Nähe von Schulen, Kinderkrippen oder Kindergärten.
Wir bitten folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
- Meidung der abgesperrten Areale
- Keinesfalls Gespinstnester oder Eichenprozessionsspinnerraupen berühren
- Schutz unbedeckter Körperbereiche wie vor allem Nackenpartie, Hals, Arme und Beine
- Bei Kontakt mit Brennhaaren trotz Juckreiz nicht kratzen, sofortiger Wechsel der Kleidung, intensives Abbrausen und ausgiebige Haarwäsche
- Nach Kontakt mit giftigen Brennhaaren und entsprechenden Symptomen wie Störungen des Allgemeinbefindens, allergischen Reaktionen, Hautausschlag, Augenbrennen, Schluck- und Atembeschwerden sofort einen Arzt aufsuchen.
Weitere Vorkehrungsmaßnahmen finden Sie unter: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/arbeitsplatz_umwelt/biologische_umweltfaktoren/eichenprozessionsspinner/index.htm