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Erschließungsarbeiten abgeschlossen

  • Die Stadtverwaltung informiert
Dr. Herbert Küblböck, Bürgermeister Thomas Beer, Bauamtsleiterin Sabine Eichinger (v.l.n.r.)

Im Baugebiet Weiherdorf stehen nach Abschluss der Erschließungsarbeiten in Kürze 31 Bauparzellen zur Verfügung.

Nach einer Bauzeit von nur knapp 6 Monaten konnten die Erschließungsarbeiten für das neue Wohnbaugebiet im Ortsteil Weiherdorf bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen werden, so dass hier demnächst mit dem Wohnhausbau begonnen werden kann.

In Zusammenarbeit mit der Küblböck Grundstücksvertriebs-GmbH aus Regensburg wurden angrenzend an die bestehende Bebauung von der Stadt Teublitz 31 Bauparzellen erschlossen. Das neue Wohngebiet soll nach Vorgabe des Teublitzer Stadtrates den Straßennamen „Schätzengraben“ erhalten, da dieser Graben das Gebiet nordöstlich umschließt.

Wie Dr. Herbert Küblböck vor Ort erklärte, unterteilen sich die 31 Bauparzellen in 20 größere und 11 kleinere Grundstücke. Auf den größeren Grundstücken sind Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise vorgesehen. Auf den kleineren Plätzen sind Einzelhäuser in kettenartiger Anordnung geplant. Die Vermarktung erfolgt über die Küblböck Grundstücksvertriebs-GmbH.

Die Erschließungsplanung wurde durch das Büro Beraten und Planen aus Burglengenfeld gefertigt, das auch den Bebauungsplan gezeichnet hatte. Als Baufirma konnte die Fa. Brendl Bau aus Regensburg gewonnen werden, die die Wasser- und Abwasserleitungen im Trennsystem verlegt, die Erdarbeiten für die Verlegung der Strom, Gas- und Telefonleitungen durchgeführt und die Erschließungsstraße hergestellt hat. Die Asphaltdeckschicht wird allerdings erst aufgebracht, wenn die überwiegende Hochbautätigkeit abgeschlossen ist. Direkt angrenzend an den Schätzengraben wurde ein unterirdisches Regenrückhaltebecken angelegt. In dieses wird das Niederschlagswasser der Verkehrsflächen und der Grundstücke nach einer Vorreinigung eingeleitet und dann, entsprechend den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes, gedrosselt in den Schätzengraben abgegeben.

Als Restarbeit ist noch die Pumpentechnik für das Regenrückhaltebecken in Betrieb zu nehmen. Der Gehölzschnitt entlang des Grabens und dessen Räumung können aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes erst im Herbst ausgeführt werden.

Der Bebauungsplan, der die einzuhaltenden Regeln für die Bebauung der einzelnen Grundstücke vorgibt, ist auf der Homepage der Stadt Teublitz und im städtischen Bauamt einsehbar.

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