Informationen zur Beantragung von Wahlunterlagen
Am 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Aus diesem Grund werden die amtlichen Wahlbenachrichtigungsbriefe an alle Wahlberechtigten spätestens am 18. Mai 2024 zugestellt.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab Zugang der Wahlbenachrichtigung dann uneingeschränkt möglich. Bei einer persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen kann es aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus zu längeren Wartezeiten kommen, dies bitten wir zu beachten. Sollten vor Zugang der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen dringend benötigt werden, melden Sie sich bei den Mitarbeitern im Wahlbüro unter 09471/9922-15.
Nach Zugang der Wahlbenachrichtigung ist dann ab sofort auch eine Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen online im Bürgerservice-Portal möglich. Der Online-Antrag steht vom 29.04.2024 bis 04.06.2024, 24:00 Uhr zur Verfügung. Ohne Internetzugang können die Wahlunterlagen auch per schriftlichem Antrag, der dem Wahlbenachrichtigungsbrief beiliegt, beantragt bzw. abgeholt werden.