Sprungziele

Die Badestellen nehmen Form an

  • Leben in Teublitz

Die Namen „Naturbad Höllohe“ und „Naturbad Saltendorf“ gehören seit Anfang des Jahres der Vergangenheit an. Beide wurden in „Badestellen“ umbenannt wodurch es auch zu Umgestaltungen kommt.

Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs war die Stadt bzw. der Stadtrat gezwungen, Sicherheitskonzepte für die beiden Naturbäder zu beschließen und auch umzusetzen. Die Folge war, dass derzeit Rückbaumaßnahmen der Sprungbretter und das Entfernen der Spundwände in Teublitz laufen. „Die vorläufigen Kosten des Rückbaus werden rund 50.000 Euro betragen“, so Bürgermeister Thomas Beer bei einer Besichtigung vor Ort in der Badestelle Höllohe.
Die Firma Strabag hat inzwischen an der Teublitzer Badestelle die Spundwände vom Wasseracht-Haus bis zur ehemaligen Sprunganlage und auch sämtliche Betonsockel entfernt. Der Uferbereich wurde an der Ost- und Nordseite abgeglichen und mit feinem Kies aufgefüllt. „Damit die Badeseen in Teublitz und Saltendorf den Charakter von Badestellen erfüllen, werden die vorgeschriebenen Sicherheitskonzepte derzeit entsprechend umgesetzt,“ so Stadtbaumeisterin Sabine Eichinger.

Die Folgen des BGH-Urteils

Sprungbretter, Badeinseln und Wasserrutschen – dies alles sind Schlagwörter, die für Spaß und kühles Nass im Sommer stehen. Das sieht wohl auch der BGH so und dennoch hat er mit seinem Urteil und den daraus resultierenden „technischen Regeln“ aus dem Jahr 2017 vieles verändert. Bädertypische Anlagen müssen zurückgebaut, gesperrt oder gar ganze Bäder geschlossen werden. Hätte die Stadt die beiden Badeseen in Teublitz und Saltendorf so belassen, wäre das mit enormen Kosten für die Steuerzahler*innen und auch für die Badegäste verbunden gewesen. Die Stadt wäre gezwungen gewesen, mindestens zwei Bademeister*innen pro Badesee zu beschäftigen. Um die dabei anfallenden Kosten zu decken, wäre es zudem nötig gewesen, die Seen vollständig zu umzäunen, Zugangskontrollen einzuführen und Eintrittsgelder zu erheben. Um den Teublitzer*innen und auch Gästen künftig für ihren Badespaß nicht zur Kasse bitten zu müssen, wurden die Naturbäder als Badestellen umgenutzt. Im Gegensatz zu Naturbädern ist bei Badestellen eine „permanente“ Badeaufsicht nicht erforderlich. Eine Umnutzung zu Badestellen erfordert es aber auch, dass Einrichtungen wie Sprunganlagen und Wasserrutschen zurückgebaut werden müssen. Unberührt davon bleiben Umkleiden und Toilettenanlagen. Auch Kinderspielplätze, Beachvolleyballfelder oder auch der Skate-Park bleiben vollumfänglich bestehen.

„Ziel der Umwandlung in Badestellen ist, dass wir Unfälle vermeiden und bestenfalls komplett ausschließen können. Denn das Wohl unserer Badegäste liegt uns am Herzen. Schlussendlich geht es aber auch um die Haftung im Schadensfall und diesen Schuh möchte sich niemand gerne anziehen“, so Bürgermeister Thomas Beer. Ebenso wurden neue Haus- und Badeordnungen für die Badestellen in Teublitz und Saltendorf erstellt. „Wir haben noch immer die Hoffnung, dass sich die Rechtslage nochmals ändert“, erklärt Bürgermeister Beer weiter. „Deshalb wollen wir den Rückbau der Wasserrutsche so lange hinauszögern, wie nur möglich. Denkbar wäre es, dass die Rutsche bis zum nächsten Jahr dann nicht mehr als sicherheitsgefährdend eingestuft wird und sich somit doch noch eine Regelung auftut, die Rutsche unter Aufsicht doch wieder zu betreiben.“
Bereits abschließend erfolgt ist die Umgestaltung der Badestelle Saltendorf. Dort wurde die im Sicherheitskonzept für kritisch befundene Uferbefestigung mit Spundwänden und Betonriegel bereits zurückgebaut. An dieser Stelle befindet sich inzwischen ein modellierter Strandbereich mit Wassereinstieg.
 

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Stadtbaumeisterin Sabine Eichinger, Bürgermeister Thomas Beer, Bauleiter Siegfried Frankerl und die Arbeiter der Firma Strabag beim Ortstermin in der Badestelle Teublitz (v.l.n.r.) (Foto: Thomas Stegerer)
Spundwände werden im Bereich des Wasserwacht-Hauses in der Teublitzer Badestelle gezogen (Foto: Sabine Eichinger)
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